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IHR AUTO KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER IN NRW
Wenn Sie in dies Situation kommen, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, ist es wichtig, dass Sie wissen wie Sie sich zu verhalten haben. Wir geben Ihnen hier eine kurze Übersicht, worauf Sie im Ernstfall achten sollten:
Machen Sie am Unfallort keine Vereinbarungen oder Schuldeingeständnisse. Diese Sachverhalte können Sie in Ruhe mit Ihrem Gutachter und Anwalt besprechen.
ABRECHNUNG AUF GUTACHTENBASIS
Beim Ausgleich von Unfallschäden ist es sowohl rechtlich, als auch in der Praxis weit verbreitet, „auf Gutachtenbasis“ abzurechnen. Das bedeutet, dass aufgrund eines Sachverständigengutachtens ein fiktiver Schaden als Schadensersatzbetrag geltend gemacht. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Im § 249 Absatz 2 BGB heißt es wörtlich: „Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.“
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
Nutzungsausfall
Sollte sich Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Reparatur befinden oder Totalschaden haben, erhalten Sie eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall (Nutzungsausfallschaden). Genauer gesagt heißt das für Sie: in dieser Zeit kann Ihr eigenes Fahrzeug, aufgrund eines Verkehrsunfalles, nicht genutzt werden.
Wer trägt die Kosten für das Haftpflichtschaden-Gutachten
Nach allgemein anerkannter Definition ist der Benachteiligte genauso zu stellen, wie eine Sekunde vor dem Unfall, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.
Es steht dem Betroffenen dabei prinzipiell frei, entweder den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen zu lassen oder den Schaden gegen einen angemessenen Geldbetrag aufzuwiegen.
Bei einem Haftpflichtschaden wird der Unfallverursacher durch seine Haftpflichtversicherung vertreten. Diese trägt demnach alle anfallenden Kosten, d.h. Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen Kfz-Gutachter oder rechtlichen Beistand. Entstehen durch ein Schadensereignis weitere Ansprüche, können diese ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden..
Mit dem Gutachterbüro Nagel setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung.
Sichern Sie sich Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall. Profis arbeiten mit modernsten Technologien und Bewertungsmethoden.
Ob Wertgutachten, Fahrzeugbewertung oder Schadensgutachten, mit mir als unabhängigen Kfz Sachverständigen aus Essen, setzen Sie Ihre
Schadensersatzansprüche durch. Nutzen Sie das Kontaktformular (E-Mail) auf Webpräsenz oder rufen Sie mich an.
Als Unfallbenachteiligter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Für die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten auf Sie zukommen, sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen. Ein Gutachter Ihrer Wahl kann Ihnen helfen,
Ihre Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden durchzusetzen.
Vorsicht vor Gutachter, die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden
Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherung des Unfallverursachers mit Gutachter-Angeboten an den Geschädigten herantritt.
Doch dann ist Vorsicht geboten, denn von der Versicherung beauftragte Gutachter bewerten nach eigenen Richtlinien und setzen die Schadenskosten
am unteren Limit fest, um die Kosten niedrig zu halten. Inzwischen sparen Haftpflichtversicherungen durch dieses Vorgehen Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Häufig offeriert die gegnerische Versicherung kostenlose Kfz-Gutachten, doch vor Gericht hätte ein solches Gutachten oder ein Kostenvoranschlag keinen Bestand. Lassen Sie sich nicht verunsichern und engagieren Sie einen kompetenten Kfz-Sachverständigen aus Essen, der Ihnen ein umfassendes Schadensgutachten erstellt. Das Sachverständigenbüro Nagel ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner in Essen und Umgebung. Profitieren Sie von persönlicher Beratung und der Erfahrung den professionellen Kfz-Gutachter Sasa Nagel,
sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Sie in das Feld und beginnen Sie mit der Eingabe.
Dies durch eine Kooperation mit fähigen Anwälten für Verkehrsrecht haben wir die Möglichkeit selbigen gleich von Anfang an am Schadenregulierungsprozess teilhaben zu lassen. Dies hat gleich mehrere Vorteile für Sie:
Der Rechtsanwalt ist kostenlos und muss bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.
Ihr Schaden wird unkompliziert reguliert.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt o.ä. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug natürlich gerne bei uns am Büro besichtigen lassen.
Wir sind ein eingespieltes Team und dadurch sind Sie bestens aufgestellt, wenn es um das Durchsetzen Ihrer Schadensersatzansprüche geht.
Es besteht die Möglichkeit uns z.B. per WhatsApp Fotos zukommen zu lassen,
welche wir ganz unverbindlich einschätzen (z.B. ob ein Gutachten nötig ist).
Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor dem Gericht beweissichernde Wirkung.
Eine detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs gehört zur lückenlosen Beweissicherung.
Dies gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig fach- und sachgerecht beseitigt wird, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Unstimmigkeiten über den Schadenumfang entstehen.
Im Fall einer fiktiven Abrechnung auf Basis des Gutachtens, dient unser Gutachtender Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
Während der Fahrzeugreparatur besteht ein Anrecht auf einen Mietwagen. In unserem Gutachten wird die Ihnen zustehende Mietwagenklasse ausgewiesen. Bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens: Sie haben die Möglichkeit eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Hierfür ermitteln wir in dem Gutachten den Ihnen zustehenden Nutzungsausfall.
Im Falle eines Totalschadens: Es erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs vor dem entstandenen Schadenereignis sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab. Eine anfallende Wertminderung kann nur mittels eines Kfz- Gutachtens ausgewiesen werden. Wir ermitteln die Wertminderung Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Minderwertes
(z.B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter, Laufleistung, Neupreis, Reparaturart).
Bei einem Verkauf sind Sie aufgrund der Offenbarungsverbindlichkeit verpflichtet, alle behobenen Schäden darzulegen.
Das Kfz-Gutachten dient der genauen Darlegung des Schadenumfangs.
CLASSIC-ANALYTICS
Ich, Sasa Nagel, bin ein Bewertungspartner von Classic Analytics Old- und Youngtimer.
Oldtimer und Youngtimer
Das sind mehr als reine Fortbewegungsmittel – sie transportieren Emotionen, Erinnerungen oder sogar, Lebensgefühle.!
Der ideelle Wert eines Klassikers ist für den Besitzer häufig unschätzbar.
Durch ein Oldtimer Gutachten können Sie den Wert ihres Fahrzeugs ermitteln lassen.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie regelmäßig (alle 2-3 Jahre) ein Oldtimer Gutachten Ihres Klassikers durch einen
neutralen Experten vornehmen lassen. Hierbei wird der Zustand der einzelnen Baugruppen umfangreich dokumentiert
und eine fachkompetente Wertermittlung vorgenommen.
Sollte Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, sind Sorgfalt und spezielles Know-how gefragt.
Fahrzeugspezifische Reparatur- und Lackiertechniken sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit von Ersatzteilen
stellen besondere Herausforderungen dar. Darüber hinaus kann bei Oldtimern die Originalität nach einem Unfallschaden
entscheidend beeinträchtigt sein.
Ich bewerten Ihr Fahrzeug auf Basis der von den Versicherungen anerkannten Einstufung über Classic-Analytics,
als Bewertungspartner sind wir dort seit Jahren der richtige Ansprechpartner, wenn des darum geht,
Ihr Fahrzeug marktgerecht einzuschätzen. Wenn der schlimmste Fall eintritt – der Oldtimer wird gestohlen oder schwer beschädigt
liegt es an Ihnen, den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis zu belegen und nachweisen zu können.
Gehen Sie mit mir an Ihrer Seite auf Nummer Sicher!
Die Preise für Liebhaberfahrzeuge steigen stetig an. Bei ausgewählten Modellen hat sich der Marktwert seit 2012 mehr als verdoppelt
(Stand 03.2023
Der Wert eines Old- oder Youngtimers steht und fällt mit dem Zustand. Kriterien wie Alter, Laufleistung oder Anzahl
der Vorbesitzer sind bei normalen Gebrauchtwagen noch entscheidend, beim Oldtimer hingegen sind sie
häufig gar nicht mehr eindeutig zu ermitteln, es kommt allein auf die Zustandsnote an.
Durch ein Oldtimer Wertgutachten erhalten Sie eine anschauliche Einstufung Ihres Fahrzeuges in die Zustandskategorien nach dem Schulnotensystem 1 bis 5. Auch Umbauten oder Restaurierungen werden begutachtet und in der Bewertung gewürdigt.
Meine persönliche Erfahrung, bei einem der namenhaftesten Hersteller,
hilft mir die so genannten Stärken und Schwächen zu erkennen und zu dokumentieren.
Eine unabhängige Beratung zu dem Zustand des Fahrzeugs ist auf Wunsch kostenlos.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz o.ä.
Zusätzlich können Sie natürlich gerne ihr Fahrzeug bei uns am Büro besichtigen lassen.
Es besteht die Möglichkeit uns z.B. per WhatsApp oder E-Mail Fotos zukommen zu lassen, welche wir ganz unverbindlich einschätzen (z.B. ob ein Gutachten notwendig ist).
Bei Bedarf vermitteln wir Sie gerne an unsere Anwälte weiter.
Sämtliche Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wir sind ein eingespieltes Team und dadurch sind Sie bestens aufgestellt, wenn es um das Durchsetzen Ihrer Schadensersatzansprüche geht.
Dies ist das Textfeld für diesen Absatz. ABSCHLEPPKOSTEN
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte hat gemäß § 249 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Abschleppkosten sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr genutzt werden kann und abgeschleppt werden muss. Zu beachten ist, dass dem Geschädigten auch hinsichtlich der Abschleppkosten eine sogenannte Schadensminderungspflicht trifft. Einen Anspruch aufgrund von zu hohen Abschleppkosten gibt es nicht. Ein Beispiel wäre, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in eine vom Unfallort weit entfernte Werkstatt abschleppen lässt.
RESTWERT
Der Restwert wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt, unter Berücksichtigung des konkreten Schadens und regionaler Marktgegebenheiten. Der Restwert wird dann nach einem Unfall vom Zeitwert abgezogen, um die Summe zu ermitteln, die Ihnen noch als Leistung von der Versicherung zusteht.
Der Restwert ist dabei von einem zugelassenen Gutachter festzustellen.
REPARATURBESTÄTIGUNG
Eine Reparaturbestätigung ist für die Regulierung der Nutzungsausfallkosten bzw. Mietwagenkosten eine gängige Praxis. Dies trifft dann zu, wenn das Fahrzeug in eigener Regie repariert bzw. wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Ansonsten dient die Rechnung der Reparaturwerkstatt als Reparaturnachweis.
NUTZUNGSAUSFALL
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall so beschädigt wird, dass Sie es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen können, so haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung – und zwar für die Dauer der Reparatur bzw. Dauer der Wiederbeschaffung.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Schaden auch tatsächlich reparieren zu lassen. Es besteht also die Möglichkeit sich die Reparatur in einer Werkstatt erstatten zu lassen. Oder Sie entscheiden sich für einen „fiktiven Betrag", der anhand eines Gutachtens ermittelte Schadenwert, wird Ihnen dann ausgezahlt.
BAGATELLSCHADEN
Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um kleinere Sachschäden, wie z. B. Lackkratzer oder einen zersplitterten Scheinwerfer,deren Reparaturkosten bei weniger als ca. 700 € liegen. Sollten die Reparaturkosten unterhalb 700 € liegen, ist es zu empfehlen, einen Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt oder einem Gutachter einzuholen.iesen Absatz.
130 %-GRENZE
Sie können als geschädigte Partei selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder als Totalschaden abrechnen lassen. Dabei liegt die Grenze bei 130 % vom Wiederbeschaffungswert. Berechnet wird diese Grenze durch die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung.
BETRIEBSSCHADEN
Vereinfacht gesagt ist der „Betriebsschaden“ das Gegenstück zum „Unfallschaden“. In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert. Ein Unfall ist laut Definition ein „unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“. Hinzuzufügen ist, dass es unfreiwillig sein muss. Betriebsschäden sind dagegen solche Schäden, die aus dem versicherten Fahrzeug heraus entstehen. Die meisten Urteile kommen dabei mit Lkw-Fahrzeugen zustande.
Kfz-Gutachter Sasa Nagel
Zertifikate:
VfK Kfz-Schadensgutachter
VfK Kfz-Wertgutachter
Kfz-Technikermeister
Kfz-Servicetechniker
Kfz-Diagnosetechniker
Kfz-Hochvolttechniker
Kfz-Gutachten
Unfallgutachten
Wertgutachten
Fahrzeugbewertungen
Hagelschadengutachten